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Finanzbuchhaltung und Jahresabschluss

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Die Finanzbuchhaltung stellt die Grundlage für betriebliche Entscheidungsprozesse dar und ist die Basis für die Erstellung des Jahresabschlusses. Die Steuerberatung Becher & Richter bietet eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Leistung, die Sie bestmöglich unterstützt. Wir beraten Sie kompetent und mit größter Sorgfalt in allen Belangen rund um die Finanzen Ihres Unternehmens.

Pflegebuchführung - Buchführung für Pflegedienste, Pflegeheime und sonstige Pflegeeinrichtungen

Die Pflege-Buchführungsverordnung (PBV) basiert auf dem Elften Sozialgesetzbuch und regelt verbindlich die Finanzbuchhaltung, Bilanzierung, Jahresabschluss für Pflegeeinrichtungen wie Pflegedienste, Pflegeheim, Sozialstationen und sonstige Pflegeeinrichtungen.

Die Pflegeeinrichtungen sollen auf einheitlicher Grundlage Pflegesätze und Pflegeleistungen kalkulieren, wirtschaftlich arbeiten und die Verwendung der Fördermittel transparent ausweisen. Der Kontenrahmen für die Pflegebuchführung ist weitgehend vorgegeben. Die Pflegeeinrichtungen benötigen eine Kosten-Leistungsrechnung (KLR), um die Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit der Pflegeeinrichtung nachzuweisen. Die Unterscheidung zwischen Sach- und Investitionskosten erlaubt die separate Kalkulation der pflegebedingten Kosten, der Kosten für Investitionen und der Kosten für Zusatzleistungen. Innerhalb von 6 Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres muss der Jahresabschluss vorliegen. Der Jahresabschluss für Pflegeeinrichtungen enthält zusätzlich eine Aufstellung zur Belegung der Einrichtung, eine Investitionsplanung für die nächsten 5 Jahre, Rentabilitäts- und Liquiditätsberechnungen. Auch die Lohnbuchhaltung für Pflegedienste und Pflegeheime ist sehr komplex. Um die hohen Anforderungen der Pflege-Buchführungsverordnung zu erfüllen, ist es ratsam, mit einem versierten Steuerberater zusammen zu arbeiten. Die digitale Buchhaltung bietet Pflegeheimen und Pflegediensten, die sehr viele Belege zu buchen haben, viele Vorteile bis hin zu Kostenersparnissen.

Digitale Buchhaltung

Die Buchhaltung der Zukunft hat schon begonnen. Sagen Sie dem Pendelordner ade, ersparen Sie sich viel Zeit und Kosten und nutzen Sie die Vorzüge der Online-Buchhaltung bzw. der digitalen Buchhaltung.

Bei der digitalen Buchhaltung verbleiben alle Belege im Unternehmen. Sie scannen die Belege wie Eingangs- und Ausgangsrechnungen ein und schicken diese auf elektronischem Weg in das Steuerbüro. Eine Vorsortierung der Belege entfällt. Vorteilhaft ist es, wenn auch die Kontoauszüge digital zur Verfügung stehen. Mittels automatischer Belegerkennung werden alle wichtigen Buchungsinformationen in den Buchungssatz übernommen. Die Belege selbst werden mit dem Buchungssatz verknüpft. Die Belege werden durch die Steuerkanzlei archiviert und können mittels der Verschlagwortung schnell wiedergefunden werden. Die Belege sind jederzeit digital verfügbar. Dies schont bei Betriebsprüfungen die Nerven, weil es keine aufwendige Suche von Belegen mehr gibt.

Die Buchungen werden zeitnah ausgeführt und parallel mit den Kontoauszügen abgeglichen. Der Zahlungsverkehr und das betriebliche Mahnwesen wird im Zuge der digitalen Buchhaltung optimiert. So können Sie jederzeit auf aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertungen und die regelmäßig aktualisierte Offene-Posten-Liste zugreifen. Sie können sich jederzeit über die Liquidität des Unternehmens informieren und rechtzeitig Maßnehmen zur Verbesserung der Liquidität einleiten.

Jahresabschluss

Zusammen mit einer betriebswirtschaftlichen Analyse und einer Besprechung der Bilanzen des vergangenen Geschäftsjahres kann ein Jahresabschluss eine wertvolle Entscheidungshilfe für gegenwärtige und zukünftige unternehmerische Schritte sein. Der Jahresabschluss ist eine Visitenkarte Ihres Unternehmens und informiert Ihre Kunden, Lieferanten, Geschäftspartner, Kapitalgeber und Anteilseigner über die Leistungsfähigkeit des Unternehmens.

Der Jahresabschluss dient auch als Bemessungsgrundlage für Steuern, Beiträge zu Kammern und Verbänden, Ausschüttung von Tantiemen und Bonuszahlungen.

Die Steuerberatung Becher & Richter erstellt den Jahresabschluss sowohl nach handelsrechtlichen als auch nach steuerrechtlichen Vorschriften. Dabei werden Gestaltungsspielräume so genutzt, dass Ihre Interessen gewahrt werden.

Nicht alle Unternehmen müssen den Jahresabschluss, der aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) besteht und gegeben falls noch um den Anhang erweitert wird, erstellen. Kleinunternehmer und Freiberufler können den Gewinn für das zurückliegende Geschäftsjahr auch einfach mit der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ermitteln. Gegenüber dem Jahresabschluss besteht bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung kaum Spielraum zur Gestaltung der Steuerlast.

Wir unterstützen Sie bei der Finanzbuchhaltung und beim Jahresabschluss:

 
 
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