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Steuerberatung

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Die Steuerkanzlei Becher & Richter bietet sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen professionelle Steuerberatung. Was verstehen wir unter professioneller Steuerberatung? Es geht um die Ausschöpfung aller Möglichkeiten zur Minimierung der Steuerlast und die vorausschauende Steuerberatung.
Viele Steuerbescheide weisen Fehler auf. Gern prüfen wir Ihren Steuerbescheid und vertreten Ihre Interessen gegenüber dem Finanzamt oder vor dem Finanzgericht.

Steuerberatung für Unternehmen und Freiberufler

Die Steuerberatung Becher & Richter informiert Sie regelmäßig über den voraussichtlichen Jahresgewinn und die daraus resultierende Steuerzahlung. So können frühzeitig die erforderlichen Rücklagen gebildet oder Maßnahmen zur Senkung der Steuerbelastung ergriffen werden.

Bei einer anstehenden Betriebsprüfung, Umsatzsteuerprüfung oder Lohnsteuerprüfung brauchen Sie nicht in Panik auszubrechen, denn ein Steuerberater unterstützt Sie vor Ort. Fachwissen, gute sachliche Argumentation, Verhandlungsgeschick und vernünftige Kompromissbereitschaft sind wichtig, um die Betriebsprüfung gut zu überstehen. Wenn Ihnen eine Prüfung angekündigt wird, so setzen Sie sich unverzüglich mit Ihrem Steuerberater in Verbindung und stimmen Sie die weitere Vorgehensweise mit ihm ab.
Die Grenzen zwischen betriebswirtschaftlicher Beratung und vorausschauender Steuerberatung sind fließend. Jede unternehmerische Entscheidung wirkt sich auch steuerlich aus. Betriebswirtschaftliche Beratung und statistische Auswertung sind die wesentlichen Bausteine im Bereich Unternehmensführung, mit denen wir Sie dauerhaft unterstützen. Nutzen Sie die unabhängige Beratung Ihres Steuerberaters, wenn Sie Investitionen planen und Finanzierungsmöglichkeiten prüfen. Ein Steuerbelastungsvergleich für unterschiedliche Finanzierungsformen und die Auswirkung auf die Liquidität des Unternehmens ist eine wichtige Entscheidungshilfe.

Steuerberatung für Pflegedienste, Pflegeheime und sonstige Pflegeeinrichtungen

Wichtige Steuerberatungsleistungen für Pflegedienste, Pflegeheime und sonstige Pflegeeinrichtungen sind Umsatzsteuerpflicht oder die Befreiung von der Umsatzsteuerpflicht, Befreiung von der Gewerbesteuer sowie das Vermeiden, dass Immobilien als Betriebsvermögen angesehen werden.

Gewerblich tätige Pflegedienste unterliegen der Gewerbesteuer und der Umsatzsteuer. Wenn bei mindestens 40 % der Pflegefälle die Pflegekosten komplett oder zum großen Teil durch Sozialversicherungsträger oder durch die Sozialhilfe übernommen werden, ist der Pflegedienst bzw. die Pflegeeinrichtung von der Gewerbesteuerpflicht und Umsatzsteuerpflicht befreit. Dies gilt unabhängig von der Rechtsform der Pflegediensteinrichtung. Die Steuerbefreiung muss durch geeignete Aufzeichnungen nachgewiesen werden. Die Steuerberatung Becher & Richter bietet einen besonderen Buchhaltungsservice für Pflegedienst und Pflegeheime an, der den Anforderungen gemäß der Pflege-Buchführungsverordnung genügt.

Rechtsformwahl

Welche Rechtsform für Ihr Unternehmen geeignet ist, hängt von Ihren persönlichen Zielen und Vorstellungen ab: Steuerlast senken, Kreditwürdigkeit erhöhen, Haftungsrisiko minimieren, Kapitalbasis verbessern, weitere Gesellschafter aufnehmen ...
Wollen Sie die unternehmerische Verantwortung allein tragen oder wollen Sie das Unternehmen mit weiteren Partnern führen? Die Gründung eines Einzelunternehmens ist recht unkompliziert und eignet sich oft für Existenzgründer. Nachteilig kann das Haftungsrisiko sein, weil der Einzelunternehmer immer mit seinem gesamten Privatvermögen haftet.
Ebenso können steuerliche Erwägungen einer Änderung der Rechtsform zugrunde liegen. Dabei muss immer der Einzelfall betrachtet werden, wobei die Ertragslage des Unternehmens und die Gesellschafterstruktur wesentliche Faktoren sind. Wenn Sie Ihren Jahresabschluss nicht veröffentlichen wollen, scheidet die GmbH und die AG als mögliche Rechtsform aus.

Vermeidung der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer bei der Vermögensübertragung

In den meisten Fällen geht das Vermögen im Erbfall auf Familienmitglieder über. Die Steuerberatung Becher & Richter empfiehlt, sich schon früh mit dem Thema Erbfall, Testament und Unternehmensnachfolge auseinanderzusetzen, um Regelungen zu finden und durchzusetzen, die Sie wünschen. Nutzen Sie die vielfältigen Möglichkeiten zur steuerfreien Übertragung von Vermögenswerten. Bei Schenkungen innerhalb der Familie profitieren Sie von hohen Freibeträgen, die aller 10 Jahre neu in Anspruch genommen werden können. Schwierigkeiten bei der steuerlichen Anerkennung bereiten gern die Einräumung von dauerhaften Wohnrecht oder Nießbrauchsrecht. Vertrauen Sie sich Ihrem Steuerberater an! Er wird Ihnen Möglichkeiten aufzeigen, wie Sie die steuerliche Anerkennung erhalten.

Viel Fingerspitzengefühl und genügend Zeit sind für die Regelung der Unternehmensnachfolge erforderlich. Als langjähriger Partner beraten, planen und begleiten wir Ihre Unternehmensnachfolge. Dabei sind viele Fragen zu klären: Woher kommt der Unternehmensnachfolger - aus der Familie, aus dem Unternehmen oder extern? Soll das Unternehmen verkauft oder übertragen werden? Eine Unternehmensbewertung verschafft Ihnen Klarheit über den realen Verkaufswert und die möglicherweise zu zahlende Erbschaft- und Schenkungsteuer. Oft kommt es vor, dass im Zuge der Unternehmensnachfolge auch die Rechtsform des Unternehmens geändert wird, um den unterschiedlichen Interessen gerecht zu werden.

Wir leisten Steuerberatung:

 
 
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